Nach den Promotionsordnungen der TU Berlin und dem Berliner Hochschulgesetz (§ 35 Abs. 4) schließen Promovierende und ihre Betreuer*innen eine Promotionsvereinbarung. Darin halten beide Seiten fest, was sie voneinander erwarten und wozu sie sich verpflichten.
Wählen Sie gemeinsam die Themen aus, die für Ihre Zusammenarbeit relevant sind. Abgewählte Abschnitte erscheinen nicht im PDF.
Es unterschreiben die*der Promovierende, die*der Hauptbetreuer*in sowie alle weiteren Betreuer*innen und Mentor*innen. Drucken Sie das PDF dafür aus oder signieren Sie es digital.
Sie können die Punkte jetzt ergänzen oder das PDF trotzdem erzeugen und die Vereinbarung später vervollständigen.